Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (AschG.)
Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes bieten wir eine fundierte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Wir identifizieren und bewerten psychische Risiken am Arbeitsplatz, um präventive Maßnahmen zu entwickeln.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Ihr Weg zu einem gesünderen Arbeitsumfeld
In der heutigen schnelllebigen Arbeitswelt gewinnt die psychische Gesundheit von Mitarbeiter*innen zunehmend an Bedeutung. Das Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) greift diesen Aspekt auf und verpflichtet Arbeitgeber*innen, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen. Doch was genau bedeutet das für Sie und Ihr Unternehmen?
Warum ist die Gefährdungsbeurteilung so wichtig?
Stellen Sie sich vor, Sie könnten die Zufriedenheit, Produktivität und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter*innen sichtbar verbessern - und das in einem Prozess! Genau das ermöglicht die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Sie hilft Ihnen, potenzielle Stressfaktoren und Belastungen am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und gezielt anzugehen.
Einblick in den Prozess
- Erfassung: Mithilfe von Fragebögen, Interviews oder Workshops analysieren wir die aktuelle Situation.
- Auswertung: Unser erfahrenes Team aus Psycholog*innen identifiziert Belastungsschwerpunkte und Handlungsfelder.
- Maßnahmenentwicklung: Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir kreative Lösungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
- Umsetzung: Wir unterstützen Sie bei der Implementierung der geplanten Maßnahmen.
- Wirksamkeitskontrolle: Zur Erhöhung der Effizienz und Nachhaltigkeit begleiten wir Sie bei regelmäßigen Überprüfungen der umgesetzten Maßnahmen und Anpassungen der Prozesse.
Ihr Nutzen:
Mittels einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen investieren Sie nicht nur in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter*innen, sondern auch in den Erfolg Ihres Unternehmens. Lassen Sie uns gemeinsam ein gesünderes und produktiveres Arbeitsumfeld schaffen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Unser Beraterteam freut sich, auf die gemeinsame Arbeit!
FAQ:
Wie oft muss die psychische Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden?
Eine gesetzlich festgelegte Wiederholungsfrist existiert nicht, jedoch ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Empfohlen wird ein 2-3-Jahres-Zyklus bei stabilen Verhältnissen. Anlassbezogene Wiederholungen sind bei wesentlichen Veränderungen notwendig: Reorganisationen, neue Technologien, veränderte Arbeitsabläufe oder erhöhte Krankenstandsraten. Kontinuierliches Monitoring durch Frühindikatoren ermöglicht rechtzeitige Interventionen. Die Dokumentation muss nachweisen, dass die Gefährdungsbeurteilung aktuell und vollständig ist. Teilaktualisierungen bei geringfügigen Änderungen sind möglich und praktikabel.
Wie gehen wir mit kritischen Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung um?
Kritische Ergebnisse erfordern einen strukturierten Maßnahmenplan mit priorisierten Interventionen. Zunächst erfolgt eine detaillierte Ursachenanalyse zur Identifikation der Belastungsquellen. Maßnahmen werden nach dem STOP-Prinzip hierarchisiert: Substitution (Belastung beseitigen), technische Maßnahmen, organisatorische Veränderungen und personenbezogene Interventionen. Wichtig ist die Einbindung aller Stakeholder (Geschäftsführung, Betriebsrat, Führungskräfte, Mitarbeiter). Regelmäßige Wirksamkeitskontrollen und Anpassungen gewährleisten nachhaltige Verbesserungen. Transparente Kommunikation schafft Vertrauen und Akzeptanz.
Welche Methoden der psychischen Gefährdungsbeurteilung sind wissenschaftlich fundiert?
Etablierte Verfahren umfassen standardisierte Mitarbeiterbefragungen, Experteninterviews, moderierte Gruppendiskussionen und Arbeitsplatzbeobachtungen. Beobachtung/Beobachtungsinterview (Personen beurteilen die psychischen Belastungen auf Basis von Beobachtung der Tätigkeit, häufig ergänzt durch Interviews mit den Beschäftigen) und moderierte Gruppendiskussion (mit einer neutralen Moderation diskutieren und beurteilen Beschäftigte gemeinsam die psychische Belastung). Validierte Instrumente wie COPSOQ, IMPULS oder KFZA gewährleisten wissenschaftliche Standards. Die Methodenwahl richtet sich nach Unternehmensgröße, Organisationsstruktur und verfügbaren Ressourcen. Kombinierte Ansätze erhöhen die Validität der Ergebnisse.
Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für alle Unternehmen verpflichtend?
Ja, seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) 2013 sind alle Arbeitgeber unabhängig von Betriebsgröße oder Branche zur Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Seit 2014 muss er dabei auch Aspekte der psychischen Belastung berücksichtigen. Die Pflicht gilt für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit. Bei Nicht-Durchführung drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Die Dokumentationspflicht umfasst sowohl die Durchführung als auch abgeleitete Maßnahmen.