Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist eine gesetzliche Pflicht. Doch wie kann man als Unternehmen der Forderung nachkommen, dabei auch psychische Einflussfaktoren wie Stress und Arbeitszeitgestaltung zu berücksichtigen?

Wir helfen Ihnen dabei den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen und in einem systematischen Prozess die Belastungsschwerpunkte in Ihrem Unternehmen zu identifizieren.

Inhalte und Beurteilungskriterien

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zielt darauf ab, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv entgegenzuwirken. Psychische Belastungen in Unternehmen entstehen u.a. aufgrund häufiger Störungen und Unterbrechungen im Arbeitsprozess, hohem Zeit – und Termindruck, fehlenden Arbeitsmitteln und ständiger Erreichbarkeit.

Um negativen Folgen und psychischer Beanspruchung wie z.B. Motivations- und Leistungsverlust, Ausfallzeiten und innere Kündigung vorzubeugen, dient die Ermittlung des IST-Zustandes im Unternehmen dazu, konkrete Ressourcen und Belastungsfaktoren im Arbeitsalltag der Mitarbeitenden und der Führungsebene zu identifizieren.

Davon ausgehend können wir Sie bei der gezielten Berücksichtigung von Problemfeldern und einer umfassenden Maßnahmenentwicklung und Interventionsplanung unterstützen. Dazu zählt die bedarfsorientierte und zielgruppenspezifische Maßnahmenfestlegung und –umsetzung im Unternehmen, sowie eine optionale Überprüfung der Wirksamkeit durch eine Evaluation.

Ziele der Gefährdungsbeurteilung sind

  • Erkennen und Verringerung der arbeitsbedingten Belastungen
  • Stärkung von inter- und intrapersonellen Ressourcen
  • Erhöhung der Arbeitszufriedenheit, der Motivation und der Leistungsfähigkeit
  • Steigerung der Qualität und Produktivität
  • Verringerung von Arbeitsausfallzeiten
  • Einbeziehung der Beschäftigten und Erhöhung ihrer Bindung ans Unternehmen
  • Einbeziehung der Führungskräfte und Stärken ihres Bewusstseins für psychische Gesundheit
  • langfristige Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens bei der Arbeit
  • Kulturentwicklung „Gesundes Unternehmen“

Unser Arbeitsspektrum/ Was sie erwarten können

  • Exzellente Kundenorientierung mit langjähriger Erfahrung
  • Unterstützen eines partizipativen Vorgehens durch Einbindung verschiedener Ansprechpartner und Zielgruppen im Unternehmen branchen- und zielgruppenspezifische Planung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (ASchG)
  • Auf Wunsch Bildung eines/ Teilnahme an einem Planungssteuerkreis im Unternehmen und Prozessbegleitung
  • Sicherheitspsychologische Beratung und Prüfung von Arbeitsmitteln
  • Erstellen eines internen Kommunikationskonzeptes, um eine hohe Beteiligung zu gewährleisten
  • Wissenschaftliche Ermittlung des Ist-Zustands mithilfe fundierter arbeitspsychologischer Testverfahren (Kriterien BAUA: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) und qualitativen Methoden
  • Ergebnispräsentation im Betrieb (auf Wunsch in Form eines psychologischen Gutachtens)
  • Darstellung betriebsinterner Ergebnisvergleiche (u.a. unterschiedliche Organisationseinheiten, Standorte)
  • Auf der Erhebung basierende bedürfnisorientierte und Zielgruppen gerichtete Maßnahmenentwicklung und –Umsetzung (Interventionsarchitektur: Verhältnis – Verhaltensprävention)
  • Evaluation der durchgeführten Maßnahmen nach etwa 12 bis 16 Monaten und juristische Absicherung (Arbeitsschutzgesetz)

 

Ablauf und Anfrage

Wir beraten Sie gerne persönlich zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in ihrem Unternehmen. Nach einem ersten persönlichen Gespräch lassen wir Ihnen ein spezifisches Konzept zur Gefährdungsanalyse psychischer Belastungsfaktoren zukommen. Dies gewährleitet von Beginn an eine bedarfsgerechte und transparente Zusammenarbeit.

Nehmen Sie gerne direkt mit uns Kontakt auf (info@dpg-institut.de).

 

 

 

Weiterführende Informationen

Unsere Qualitätsstandards

Unsere Qualitätsstandards

Prozessarchitektur

Die Durchführung des gesamten Prozesses einer Gefährdungsanalyse hinsichtlich psychischer Faktoren am Arbeitsplatz erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggebenden.

Beispielhafte Prozessarchitektur

  • Ausgangssituation klären
  • Vorgehensweise festlegen
  • Unterstützung und Beratung zur internen Kommunikation
  • Gefährdungen ermitteln/erfassen
  • Gefährdungen beurteilen
  • Auswertung und Nachbereitung der Gefährdungsbeurteilung mit Vorschlägen der Folgeprozesse/Ergebnisverwertung
  • Maßnahmen entwickeln und festlegen
  • Beratung bei der Umsetzung der Maßnahmen (inklusive deren Nachhaltung)
  • Dokumentation und Präsentation des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen des Gesamtprozesses der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist der besondere Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Befragungen/Interviews etc. sind anonym durchzuführen.

Mögliche Analyseverfahren

Bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungsfaktoren können sowohl qualitative als auch quantitative Erhebungsmethoden zur Anwendung kommen. Je nach Vorgehensweise ist gegebenenfalls auch eine Kombination der Methoden sinnvoll und zielführend.

1. (Online-)Fragebogenverfahren

Über Fragebögen werden Mitarbeitende im Kontext von Gefährdungsbeurteilungen aufgefordert, ihre eigene Arbeitssituation anhand überwiegend vorgegebener, standardisierter Formulierungen zu beschreiben und zu bewerten.

Vorteile

  • Resonanz vieler Mitarbeitender möglich durch gute Verbreitbarkeit
  • Vergleichsweise geringer Zeitaufwand, insbesondere bei Verwendung einer Online-/Digital-Version
  • Eine Vielzahl an potenziellen Gefährdungen wird durch standardisierte Verfahren abgebildet
  • Zahlreiche Vergleiche sind möglich und erleichtern die Interpretation (u.a. Alter, Organisationseinheiten, Abteilungen, Altersgruppen, Unternehmensstandorte)

2. Beobachtungsinterviews

Hier können einerseits auf Checklisten basierende Begehungen Ihres Unternehmens und andererseits Beobachtungsinterviews zur differenzierten Analyse einzelner Arbeitsplätze und –aufgaben unterschieden werden. Mithilfe beider Methoden können besonders beanspruchende Arbeitsplätze identifiziert werden. Psychosoziale Gefährdungen werden durch Interviews erfasst.

Vorteile

  • Beurteilung anhand arbeitswissenschaftlich definierter Kriterien
  • Die präzise Beschreibung der Arbeitsabläufe und der Gefährdungen (z.B. Störungen und Arbeitsunterbrechungen) ermöglicht eine konkrete Ableitung von Interventionen
  • Einzelne Verfahren empfehlen Grenzwerte, deren Einhaltung aus arbeitswissenschaftlicher Sicht menschengerechtes Arbeiten ermöglicht

3. Moderierte Analyseworkshops

Gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden erörtern unsere Arbeitspsycholog:innen gefährdungsbezogene Themen und ermitteln potenzielle Gefährdungen und Risikofaktoren. Geeignete Methoden sind Gruppendiskussionen, Gruppeninterviews, Workshops und Varianten von Gesundheitszirkeln.

Vorteile

  • Differenziertes Erfassen der betrieblichen Situation
  • Aussagekräftige Ergebnisse und konkrete Maßnahmenvorschläge entstehen bei vergleichsweise geringem Aufwand
  • Austausch und Einbindung der Mitarbeitenden und Führungskräfte kann angemessen unterstützt werden. Ein gemeinsames Verständnis der Arbeitssituation wird gefördert
  • Ergebnisse vorab eingesetzter Methoden (z.B. Befragung) werden überprüft bzw. validiert

Die Gefährdungsbeurteilung - Ein Prozess

Beispielhafte Prozessbestandteile (Bsp. Nutzung eines Online Verfahrens)

  1. Erstberatung (Vorbereitung und Planung): Ziel der Erstberatung ist u. a. die Festlegung der Vorgehensweise und die Festlegung und Erstellung von Analyseinstrumenten für die Ermittlung der Gefährdung (Befragungen, Interviews, Workshops, Steuerungs-Arbeitskreise etc.)
  2. Erstellung eines Fragebogens durch das dpg-Institut in Zusammenarbeit bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggebenden. Die Gefährdungsbeurteilung soll auf Basis eines zu entwickelnden Fragebogens erfolgen
  3. Durchführung einer (Online-)Befragung
  4. Auswertung der Fragebögen: Die Bewertung der Ergebnisse bedarf arbeitswissenschaftlicher, arbeitspsychologischer und - sofern Fragen zur Gesundheit im Fragebogen enthalten sind - klinisch-psychologischer und arbeitsmedizinischer Erfahrung
  5. Durchführung von Workshops zur Ableitung geeigneter Maßnahmen: Die Feinanalyse/Interpretation der Befragungsergebnisse und Maßnahmenerarbeitung steht im Fokus der eingekauften Dienstleistung und soll mit der Steuerungsgruppe/dem Arbeitskreis des Auftraggebenden in Workshops erarbeitet werden
  6. Präsentation des Ergebnisses gegenüber dem Auftraggebenden: Vorstellung des Ergebnisses/Abschlussberichtes persönlich vor Ort beim Auftraggebenden inklusive der Ausformulierung der psychischen Gefährdungsanalyse und deren Aufbereitung zur Vervielfältigung
  7. Präsentation im Rahmen des Steuerkreises / der Geschäftsführung/ der Personalversammlung: Es besteht die Möglichkeit ist, dass der Erarbeitungsprozess und dessen Ziele im Rahmen der Personalversammlung in Form einer persönlichen Präsentation vorstellt werden. In einer weiteren Personalversammlung erfolgt die Präsentation der Ergebnisse
  8. Rückmeldung der Ergebnisse an die Beschäftigten: Hier sind unterschiedliche Formen möglich (Rückmeldeworkshops, Virtuelle Rückmeldeformate, Unterstützung bei der internen Kommunikation etc.)

 

Strukturplan Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung - Mögliche Akteure

Das Unternehmen

Das Unternehmen trägt die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Die Größe des Unternehmens, aber auch andere Kriterien (Vorkenntnisse, Ressourcen) spielen bei der Festlegung der Vorgehensweise eine wichtige Rolle. Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie weitere Fachkräfte begleiten den Prozess beratend und unterstützend.

Betriebsärzt*Innen

Betriebsärzt:innen beraten das Unternehmen im Rahmen der DGUV Vorschrift 2 zur Umsetzung der GB. Psych. Die Beratung kann sich vom Prozess der Auswahl eines geeigneten Verfahrens bis zur Beurteilung der erhobenen psychischen Belastungen erstrecken. Je nach Ausgangslage und Größe des Unternehmens kann die Unterstützung durch weitere Fachkräfte sinnvoll sein.

Arbeitsschutzausschuss (ASA)

In der Regel wird im ASA beraten, zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise die GB Psych. durchgeführt wird. Der ASA steuert den Prozess, es sei denn eine gesonderte Steuerungsgruppe kommt für diese Aufgabe zum Einsatz. Der ASA bildet jedoch ausnahmslos das Gremium, in welchem die Ergebnisse der GB Psych. abschließend besprochen, Maßnahmen festgelegt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüft werden.

Steuerungsgruppe

Insbesondere in größeren Unternehmen hat es sich bewährt, wenn die GB Psych. im Auftrag des ASA durch eine gesonderte Steuerungsgruppe geplant und begleitet wird. In dieser können neben Mitgliedern des ASA, bspw. ein:e BGM-Expert:in, ein:e Mitarbeitende- und Führungskräfteberater:in, ein:e Sicherheitsbeauftragte:r und/oder ein Mitarbeitender aus dem Bereich Personal vertreten sein.

Mitarbeitendenvertretung

Aus dem § 87 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) i.V.m. § 5 ArbSchG und einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes von 2004 ergibt sich eine formale Einbindungspflicht des Betriebs- bzw. Personalrats (BR / PR) bei der Vorbereitung und Durchführung einer GB Psych. Konkret bedeutet dies, dass der BR / PR bei der Auswahl eines Verfahrens beteiligt ist und über den Fortschritt und die Ergebnisse unterrichtet wird. Die Verantwortung für die GB Psych. verbleibt jedoch ausnahmslos beim Arbeitgeber. Aus unternehmerischer Sicht kann die Einbindung des BR / PR sinnvoll sein, um die Akzeptanz für die GB Psych. zu erhöhen. Unter Umständen kann es sich als sinnvoll erweisen, wenn auch andere Mitarbeitendenvertretungen, wie z.B. Schwerbehindertenvertretung, als Expert:innen mitwirken.

BGM Expert*innen

Insbesondere in größeren mittelständischen und Großunternehmen kann es sinnvoll oder erforderlich sein, eine:n externe:n Berater:in für Betriebliches Gesundheitsmanagement einzubeziehen. Diese Person fungiert dann als Expert:in in der Prozessgestaltung, der Analyse von Daten und des Projektmanagements. Neben der fachlichen Expertise bei der GB Psych. verfügen BGM-Expert:innen über die Kompetenz Steuerungsgruppen und ähnliche Formate zu moderieren und sorgen bei der Durchführung der GB Psych. durch die Bündelung, Aufbereitung und Bewertung von Informationen für ein zielorientiertes Vorgehen. Auch bei der Maßnahmenplanung und -umsetzung sowie der Erfolgsbewertung in Folge einer durchgeführten GB Psych. können sie kompetent und lösungsorientiert unterstützen.

 

Ablauf und Anfrage

Wir beraten Sie gerne persönlich zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in ihrem Unternehmen. Nach einem ersten persönlichen Gespräch lassen wir Ihnen ein spezifisches Konzept zur Gefährdungsanalyse psychischer Belastungsfaktoren zukommen. Dies gewährleitet von Beginn an eine bedarfsgerechte und transparente Zusammenarbeit.

Nehmen Sie gerne direkt mit uns Kontakt auf (info@dpg-institut.de).